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§ 23 EStG,§ 39 AO,Privates Veräußerungsgeschäft bei (verdecktem) Tausch

Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2021 ein unbebautes Grundstück erworben. Das Grundstück ist bisher nicht genutzt worden und wurde für einen Preis von 750 € je m² erworben. Der Steuerpflichtige wird im Kalenderjahr 2023 ein bebautes Grundstück erwerben und muss im Gegenzug dem Verkäufer sein im Jahr 2021 erworbenes Grundstück überlassen. Der Bodenrichtwert des jetzt zu erwerbenden Grundstücks liegt bei 1.100 € je m². Beide Grundstücke liegen in derselben Gemeinde. Bei Vereinbarung eines Tauschs würde ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vorliegen. Kann die Steuerpflicht mittels zwei getrennt voneinander beurkundeten Verträgen vermieden werden? Käufer und Verkäufer sind sich einig, dass das hingegebene Grundstück nur 750 € pro m² Wert hat. Muss bei dieser Gestaltung der jeweilige Kaufpreis fließen oder kann er verrechnet werden?
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