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Grundstückstausch,§ 23 EStG,Ehegatten

Einem Ehepaar gehört zu jeweils 1/2 zwei gleichgroße vermietete Eigentumswohnungen im selben Mehrfamilienhaus. Seit der Anschaffung sind noch keine 10 Jahre vergangen als sie sich nun scheiden lassen wollen. Die Eigentumswohnungen sollen jeweils an einen Ehepartner gehen. Mit der Übertragung des jeweils hälftigen Teils der Wohnung an den anderen Ehepartner wird ein Tausch und damit ein privates Veräußerungsgeschäft für jeden von Ihnen verwirklicht. Auf welcher Grundlage wird der Veräußerungspreis ermittelt? Wird hier den Angaben der Ehegatten in der Scheidungsfolgevereinbarung gefolgt? Oder ist der Wert im Vergleichswertverfahren des BewG anzusetzen? Meiner Meinung nach gibt es von der Finanzverwaltung nur bezüglich GmbH-Beteiligungen die Anweisung, dass das Bewertungsrecht auch für einkommensteuerliche Zwecke anzuwenden ist. Mit freundlichen Grüßen Miriam Bujarsky
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