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§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG,§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG,Schädliche Verwendung einer Riester-Rente in Form einer Kapitalauszahlung

Sehr geehrtees Taxpertise-Team, der Mandant hat bei einer deutschen Lebensversicherung eine Riesterrente angespart. Die Rentenzahlung würde zum 1.1.2025 beginnen. Das angesparte Kapital einschließlich Überschussbeteiligung beläuft sich auf rd. € 50.000. Er würde statt der Verrentung die Kapitalauszahlung bevorzugen. Wie sind die steuerlichen Folgen bei der Kapitalauszahlung? Auf Ihre Antwort wartet Hannelore Junbgmann
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