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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Fristberechnung

Unser Mandant hat Immobilien im Jahr 2021 in eine KG (private Vermögensverwaltung) eingebracht. Er hat sich an einer Immobilie den Nießbrauch vorbehalten, aufschiebend bedingt auf seinen Tod auch für die Ehefrau. An der KG sind unser Mandant, seine Ehefrau, seine Tochter und seine Enkelin mit je einem Viertel beteiligt. Er hat ein Kaufangebot für eine eingebrachte Immobilie, die er vor Einbringung 20 Jahre im Eigentum hatte. Ist durch seinen Nießbrauchsvorbehalt und den aufschiebend bedingten Nießbrauch eine entgeltlicher Vorgang gegeben? Fällt der Verkauf der eingebrachten Immobilie unter § 23 EStG?
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