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Privates Veräußerungsgeschäft,§ 23 I Nr. 1 EStG,Erwerb d. Erben durch Gesamtrechtsnachfolge

Unser Mandant hat im Rahmen eines Erbfalls eine Wohnung von seinem Vater erhalten (eigengenutzt). Diese war vom Erblasser noch teilweise fremdfinanziert. Das Darlehen wurde mit übernommen. Die Wohnung war mit einem entgeltlichen Wohnrecht für die Stiefmutter belastet. Diese bewohnte die Wohnung nach dem Tod des Vaters weitere acht Jahre. Zwischenzeitlich ist die Mutter verstorben und das Wohnrecht erloschen. Die Wohnung wird nun veräußert. Das Finanzamt sieht einen teilentgeltlichen Erwerb in diesem Erbfall und erkennt die Zehnjahresfrist nur teilweise an. Frage: Ist die Wohnung teilentgeltlich erworben? Hinsichtlich der übernommenen Darlehensschuld oder hinsichtlich des Wohnrechts?
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