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Privates Veräußerungsgeschäft,Zurechnung der Anschaffung,Leerstand vor Veräußerung

Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um die beabsichtigte Veräußerung einer (noch) zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung. Die Eigentumswohnung besteht aus 2 Wohneinheiten zu je 100m² - diese sind miteinander verbunden und werden aktuell von der Familie (Ehefrau F, Ehemann M) zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Teileinheit A wird seit dem Jahr 2018 zu eigenen Wohnzwecken genutzt und stand bis zum Juli 2023 im Eigentum der Mutter unserer Mandantin. Diese übereignete die Einheit im Juli 2023 unserer Mandantin F im Rahmen einer Schenkung. Die Teileinheit befand sich seit mehr als 10 Jahren im Eigentum der Mutter der F. Teileinheit B haben unsere Mandanten F und M im Jahr 2018 erworben. Seit Erwerb der Wohnung wird diese durchgehend von der Familie bewohnt. Die Familie hat ein neues, künftig genutztes Einfamilienhaus erbaut. Der Umzug in das neue Haus findet Ende November/Anfang Dezember 2023 statt. Aktuell ist die Familie noch in der Eigentumswohnung gemeldet (Erstwohnsitz) und nutzt diese auch noch. Mit der Veräußerung der Eigentumswohnung, zur Finanzierung des neuen Hauses, ist bereits ein Makler betraut. Es gibt auch bereits Kaufinteressenten. Allerdings ist es nicht sicher, ob der Verkauf noch im Jahr 2023 erfolgen kann. Fragestellungen: Bei einem Verkauf noch im Jahr 2023 sind bezüglich der Teileinheiten B der § 23 Abs. 1 S. 3 - beide Alternativen (also Nutzung zwischen Anaschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken und Nutzung im 3-Jahres-Zeitraum) erfüllt? Wie verhält es sich, wenn ein Verkauf erst im Jahr 2024 realisiert werden kann und sich dadurch ein vorübergehender Leerstand ab Dezember 2023 ergäbe? Kann ein Leerstand durch "Doppelnutzung" der Immobilien verhindert werden? Bezüglich der Teileinheit A ist bei einem Verkauf die erste Alternative des § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 erfüllt? Wie verhält es sich wenn der Verkauf erst 2024 realisiert werden kann? Ist ein vorübergehender Leerstand hier schädlich bzw. kann dieser vermieden werden?
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