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Spekulationsfrist,§ 23 EStG,Erbteilskauf

Eine Erbengemeinschaft erbt eine Immobilie, die der Erblasser vor über zehn Jahren erworben hat. Auf A entfallen 25 %. A verkauft seinen Erbanteil an den Miterben B. Frage: Welcher Zeitpunkt gilt für den Erbteilskäufer B als Anschaffungszeitpunkt der Immobilie (z.B. betr. § 23 EStG bei einem späteren Verkauf der Immobilie), der Zeitpunkt des Erwerbs durch den Erblasser oder der Zeitpunkt des Kaufs des Erbanteils?
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