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Privates Veräußerungsgeschäft,Ablösung Erbbaurecht als Anschaffung

Es geht um den Verkauf einer Immobilie für das Jahr 2022. Die Immobilie ist seit mehr als zehn Jahren im Eigentum des Steuerpflichtigen. Die Immobilie stand bis zum Jahr 2017 auf ein Erbbaugrundstück. Der Steuerpflichtige hat das Grundstück im Jahr 2017 von der Gemeinde angekauft. Es stellt sich nun der Frage, ob nur das Grundstück in die Spekulationsfrist nach § 23 EStG fällt oder auch das Gebäude (aufgrund der Anschaffung des Grundstücks im Jahr 2017).
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