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Schenkung,Immobilie

A und B sind verheiratet, leben aber getrennt. A und B sind jeweils zu 50 % Eigentümer verschiedener Immobilien. A soll zukünftig zu 100 % Eigentümer der Immobilien 1, 2 und 3 sein. Im Gegenzug wird die B zu 100 % Eigentümerin der Immobilien 4 und 5. Die auf den Immobilien lastenden Schulden übernimmt der jeweilige Alleineigentümer. Ein Zugewinnausgleichsanspruch besteht lt. Angaben der Steuerpflichtigen nicht. Die Immobilien 1–3 haben einen Gesamtwert in Höhe von 1.000.000 €, die Immobilien 4 und 5 einen Gesamtwert in Höhe von 1.100.000 €. Im Rahmen des Immobilientauschs soll kein Wertausgleich in Geld stattfinden. Es liegt somit eine unentgeltliche Zuwendung in Höhe von 50.000 € vor. Ein Teil der Immobilien unterliegt noch der Zehnjahresfrist nach § 23 EStG. Frage: Kann durch die Vereinbarung der unentgeltlichen Zuwendung in Höhe von 50.000 € die Besteuerung des Spekulationsgewinns umgangen werden? Die Schenkung wäre ja steuerfrei, da die getrennt lebenden Ehegatten nicht geschieden sind.
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