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§§ 21,23 EStG,§ 39 AO,Auseinandersetzung über Privatvermögen

Die Eheleute A und C leben im Güterstand der spanischen Errungenschaftsgemeinschaft, die unserer Gütergemeinschaft gleichkommt. Die Ehegatten haben knapp 20 Immobilien in ihrem gemeinschaftlichen Privatvermögen, neun davon nach 2014 erworben, fünf davon in Spanien. Die Immobilien sollen i.R.d. Vermögensauseinandersetzung „getauscht“ werden. Der Ehemann übernimmt sowohl die Darlehen, die auf den Immobilien beruhen, die er im Rahmen des Tauschs erhält, als auch diejenigen, die seine Ehefrau erhalten soll. Grundsätzlich haben wir hier einen Tausch/ein Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG. Die übernommenen Schulden senken den Veräußerungserlös bei den Immobilien, die an die Ehefrau gehen, und erhöhen den Veräußerungserlös der Ehefrau, der an den Ehemann geht. Gibt es eine Möglichkeit der steuerfreien Realteilung „dem Werte nach“ bei rein vermögensverwaltenden Personengesellschaften – ohne Betriebsvermögen und Mischvermögen?
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