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Privates Veräußerungsgeschäft,Erweiterung,Gebäude

A hat im Jahr 2010 ein Mehrfamilienhaus mit sechs Eigentumswohnungen erworben. Im Jahr 2014 hat er bei einer Eigentumswohnung die Wohnfläche von 32 qm auf 118 qm durch Ausbau des Dachgeschosses erweitert. Es handelt sich weiterhin um dieselbe grundbuchrechtliche Wohneinheit unter derselben Flurstücksnummer. Nun möchte A alle Wohnungen des Mehrfamilienhauses verkaufen. Frage: Wann kann die erweiterte Eigentumswohnung steuerfrei veräußert werden?
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