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§ 23 EStG,Aufteilung Kaufpreise,Gestaltungsmissbrauch

Es gibt 2 Grundstücke A+B A: Kauf 2011, 1.900 qm B: Kauf 2021, 1.600 qm A ist mit Garagen bebaut...Mieteinnahmen ca. TEUR 33 p.a. B baufälliges Zweifamilienhaus und 10 Garagen, Mieteinnahmen TEUR 5 p.a. A+B sollen an ein Investor verkauft werden, damit auf dem 3.500 qm A+grossen Grundstück eine wohnwirtschaftliche Bebauung erfolgen kann. Kaufpreis A 1.520.000 Kaufpreis B 580.000 Informativ: Kaufpreis A im Jahr 2011 lag bei TEUR 280 Kaufpreis B im Jahr 2021 lag bei TEUR 495 Jetzt stellt sich die Frage ob das Finanzamt hier ggf. Gestaltungsmissbrauch annehmen könnte? Es sollen zwei Verträge mit dem Investor abgeschlossen werden. Würde bedeuten, das dem privaten Veräußerungsgeschäft nur die 495/580= 85 dem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 unterliegen würde. Ferner liegt auch kein gewerblicher Grundstückshandel vor, da in den letzten Jahren keine Immobilien innerhalb der "10 Jahresfrist" verkauft wurden.
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