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6b-Rücklage,Kaufpreisaufteilung,§ 6b EStG

Sachverhalt: Eine GmbH hat aufgrund einer Veräußerung eines im Anlagevermögen aktivierten bebauten Grundstücks für den entstanden Veräußerungsgewinn eine Rücklage nach § 6b EstG gebildet. Im Kaufvertrag wurde keine Aufteilung des Kaufpreises in Gebäude und Grund und Boden vorgenommen. Nun soll die Rücklage auf ein neuangeschafftes bebautes Grundstück übertragen werden. Fragestellung: Wie ist hier die Aufteilung bei der Übertragung der Rücklage auf Gebäude bzw. Grund und Boden vorzunehmen? Muss hier eine Kaufpreisaufteilung anhand der Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück der Finanzverwaltung vorgenommen werden oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Ein Gutachten liegt nicht vor und soll auch nicht erstellt werden.
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