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Privates Veräußerungsgeschäft,Personengesellschaft,Vermögensverwaltung

Hallo Deubner-Team, ich habe folgende Fragen: Sachverhalt: Ich betreue eine vermögensverwaltende GbR mit 3 Beteiligten (2x 36% und einmal 28%). Die GbR besitzt 2 Wohnungen, die als Ferienwohnungen vermietet werden. Darüber hinaus gibt es kein Vermögen; nur ein Bankkonto und ein Darlehen. Es liegt explizit kein Gewerbebetrieb vor. Die GbR ermittelt Ihren Überschuss durch eine EÜR. Die GbR hat die Wohnungen vor 7 Jahren gekauft. Die Anschaffungskosten beider Wohnungen betrugen jeweils 200.000 € und AfA wurde bisher in Höhe von 15.000 € jeweils geltend gemacht. Jetzt möchte einer der Beteiligten von seinen 36% einen Anteil von 20% fremdüblich an einen neuen vierten Gesellschafter verkaufen. Der Verkaufspreis sind 75.000 €. Fragen: 1) Liegt ein Fall von § 23 EStG vor? 2) Wenn ja, wie ermittelt sich der Veräußerungsgewinn? 3) Wie schreibt der neue Gesellschafter seine Anschaffungskosten? (= in einer Ergänzungsbilanz? Über wie viele Jahre?) 4) Hat der Verkäufer ein Wahlrecht bei der Versteuerung seines Überschusses (also sofortige Versteuerung oder Streckung?) 5) Falls 4 mit nein beantwortet wird: Wäre eine Gestaltung, dass der Verkäufer mit dem Käufer eine Leibrente oder Ratenzahlung vereinbart, weil grundsätzlich bei § 11 EStG Zufluss/-Abflussprinzip gilt? Vielen Dank. Sollten Angaben fehlen, kontaktieren Sie mich bitte. MfG Jan Keirat
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