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§ 23 EStG,Trennung Ehepartner,eigene Wohnzwecken

Ein Ehepaar hat 2018 zusammen eine Immobilie erworben, die selbst bewohnt wurde. In 2021 haben sie sich getrennt und die Ehefrau ist mit den beiden Kindern im März 2021 ausgezogen. Der Exmann hat das Haus bis kurz vor dem Verkauf im Juni 2022 selbst bewohnt (reine Eigennutzung). Im Dezember 2022 wurde die Ehe rechtskräftig geschieden. Könnte es hier mit § 23 EStG ein Problem geben?
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