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Grundstücke,Tausch,Anschaffungskosten

1) Den Ehegatten gehört jeweils ein eigenes Grundstück. Die Ehegatten möchten im Rahmen eines ehebedingten Tauschs die Grundstücke tauschen. Beide Grundstücke befinden sich seit mehr als zehn Jahren im Besitz des jeweiligen Ehegatten. Frage: Entstehen durch diesen Tausch dem erwerbenden Ehegatten Anschaffungskosten, die abgeschrieben werden können? Gibt es weitere einkommensteuerliche Folgen? § 23 EStG scheidet m.E. wegen der Haltefrist aus. 2) Der Ehemann hat ein weiteres Grundstück, auf dem sich das private Wohnhaus und seine Werkstatt befindet (eine Flurnummer). Er überlegt, einen Teil des Grundstücks an seine Frau und/oder Kinder zu übertragen. Frage: Kommt es im Fall der Schenkung zu einer anteiligen Entnahme des Betriebsvermögens oder entsteht zwischen der Frau bzw alternativ den Kindern und dem Ehemann eine GbR mit der Folge, dass auch die Beschenkten Betriebsvermögen hätten, obwohl sie selbst nicht betrieblich tätig sind? Wäre es ggf. steuerlich sinnvoller, erst den Betrieb aufzugeben, den Aufgabegewinn zu versteuern und dann zu übertragen?
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