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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Mandant M und seine Frau haben sich im Jahr 2022 zwei Wohnungen (zwei Eingänge, keine Verbindungstüre) in einem Mehrfamilienhaus gekauft. Sie wollen diese zwei Wohnungen in dem Sinne selbst bewohnen, dass eine ihre eigene Wohn-Wohnung ist und die andere für Familienbesuche genutzt werden soll. Wie ist die Sachlage, wenn die kleinere Wohnung, die als Besuchswohnung genutzt wird, verkauft wird, fällt hierfür Spekulationsgewinn an (innerhalb der Zehn-Jahres-Frist)? Bitte nennen Sie mir die Grundlagen.
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