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Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,Rückabwicklung

WH und IA sind noch verheiratet. WH hat von seinem Vater vor vielen Jahren ein Grundstück erhalten, dass er in 11.2015 an seine Ehefrau veräußerte. Grund für die Veräußerung war, dass man damit seinerzeit ein Sonderkündigungsrecht des bestehenden Darlehensvertrags ausüben konnte. Im Kaufvertrag wurde vorsorglich vereinbart, dass sich der Käufer (IH) verpflichtet, das Grundstück dem Verkäufer zurückzuübertragen, wenn u.a. eine Trennung i.S.v. § 1567 BGB eintritt. Die Trennung ist nun gegeben. WH möchte die Immobilie veräußern. Fraglich ist nun, ob die Rückübertragung an WH schädlich i.S.d. § 23 EStG für ihn wirken könnte. Liegt eine neue Anschaffung des WH mit der Rückübertragung vor oder wirkt diese zurück?
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