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Anschaffung,privates Veräußerungsgeschäft,Aufteilung

Entsteht ein Anschaffungsvorgang, wenn sich eine Grundstücksgemeinschaft dahingehend auflöst, indem sie Wohnungseigentum bildet und die Grundstücke den Eigentümern zuordnet? In unserem Beispiel wird ein Grundstück mit 6 Eigentümern in 6 gleiche Wohnungen aufgeteilt, und jeder der Beteiligten erhält eine Wohnung. Die Grundstücksgemeinschaft hatte das Grundstück bereits mehr als 10 Jahre im Eigentum. Ergänzung: Wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, ist der Vorgang hinsichtlich der Spekulationssteuer nicht schädlich, da man in diesem Fall nicht von einem Anschaffungsvorgang ausgeht. Ist das richtig?
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