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§ 23 EStG,Selbstnutzung,Schenkung

Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich folgendem Sachverhalt bitten wir um Ihre Stellungnahme: Vater (V) ist Eigentümer einer Eigentumswohnung. Die Wohnung wurde 2017 angeschafft. Seit 09/2019 wird die Wohnung an seinen Sohn (S) entgeltlich vermietet. S möchte nun ein eigenes Haus kaufen. V möchte zur Finanzierung beitragen und durch den Verkauf der Wohnung den dadurch entstehenden Verkaufserlös an S schenken. Der Verkauf der Wohnung von V wäre jedoch innerhalb der 10-Jahres-Frist und somit steuerpflichtig. Was wäre jedoch, wenn V im Vorfeld die Wohnung an S unentgeltlich überträgt und S die Wohnung im Anschluss daran zeitnah entgeltlich veräußert? Veräußerer wäre dann S. S nutzt bereits seit 09/2019 die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken. Liegt hier dann der Ausnahmetatbestand nach § 23 Abs. 1 S. 3 EStG vor? Was wäre, wenn als Alternative V die Wohnung entgeltlich an S veräußert zu einem Preis, so dass bei V kein oder ein sehr geringer Veräußerungsgewinn entsteht, und im Anschluss daran dann S die Wohnung zeitnah zu einem deutlich höheren Preis veräußert? In diesem Fall würde ja S die Wohnung zwischen Anschaffung und Veräußerung vollständig zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Liegt hier dann aber ein Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 AO vor? Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Mit freundlichen Grüßen Harald Rissler
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