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Tilgung,Kaufpreis

Ein Grundstück ist leider unstreitig innerhalb der 10jährigen Frist veräußert worden. Es ergibt sich somit ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn. Es ist zu prüfen ob nachlaufende Kosten - nach Übertragungsstichtag gezahlt - gegen den Gewinn zu rechnen sind: z.B. Grundsteuer Des Weiteren ist zu prüfen, ob analog zum Kapitalkonto auch Restverbindlichkeiten, die aber vom Veräußerer gezahlt wurden, gewinnmindernd berücksichtigt werden können.
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