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Grundstücksveräußerung,Nutzung zu eigenen Wohnzwecken,§ 23 EStG

Bei der veräußerten Immobilie handelte es sich um ein ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutztes Wohngrundstück und -haus, welches im Zeitraum von 2016 bis Mitte 2022 bewohnt wurde. Dann wurde es veräußert. Das Grundstück hatte ein Fläche von ca. 1.015 qm, wobei es mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Das Grundstück bestand aus einem Flurstück. Da aufgrund der Größe des Grundstücks und der derzeitigen Immobilienpreise kein Käufer gefunden werden konnte, wurde das Grundstück im Rahmen des Veräußerungsprozesses in zwei Teilstücke geteilt. Eine Fläche ist bebaut mit dem Einfamilienhaus und Garagen; die andere Fläche ist  bebaut mit Garagen, wobei zum Verkaufszeitpunkt eine der Garagen mit einem Aufenthaltsraum und Bad bebaut war. Das Finanzamt hat für den Teil ohne Einfamilienhaus einen Veräußerungserlös festgesetzt. Ist dies korrekt?
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