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Privates Veräußerungsgeschäft,Ausnahmetatbestand und Fristbeginn

Mein Mandant V (Vater) ist Alleineigentümer eines Zweifamilienhauses mit zwei abgeschlossenen Wohnungen, welches V vor mehr als zehn Jahren selber gebaut hat. V wohnt seit Fertigstellung bis 2016 in der unteren Wohnung. Dessen Tochter T (kein Kindergeldanspruch vorhanden) und ihr Ehemann/Lebenspartner E wohnen seit Fertigstellung bis zum Jahr 2016 in der oberen Wohnung. Beide zahlen hierfür bis zum Jahr 2016 Miete an den Vater. Ab dem Jahr 2016 trennt sich die Tochter von ihrem Ehemann/Lebenspartner und zieht in die untere Wohnung vom Vater. Der Vater zieht nun in die obere Wohnung ein. Seit dem Einzug der Tochter in die untere Wohnung zahlt diese nur noch die anteiligen Nebenkosten an den Vater. Die Vermietung ist insoweit meines Erachtens unentgeltlich. Nun wird im Jahr 2023 beabsichtigt, das komplette Haus zu verkaufen. Unterliegt nun das Haus der Einkommensbesteuerung nach § 23 EStG, oder sind ggf. alle bzw. ist nur eine Wohnung steuerfrei?
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