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§§ 123 ff. EStG,§ 22 Nr. Nr. 3 Satz 1 EStG,Versteuerung Wärmepreisbremse

Ein Mandant lebt mit seiner Lebensgefährtin in deren angemieteter Wohnung zusammen. Sie alleine ist Mieterin der Wohnung. Alle Verträge mit Energieversorgern wurden von der Lebensgefährtin abgeschlossen. Mein Mandant zahlt an seine Lebensgefährtin seit Jahren mtl. pauschal 1.500,00 € für alle anteiligen Kosten. Mein Mandant hat ein zu versteuerndes Einkommen von 150 TEURO Seine Lebensgefährtin von 40 TEURO. Muss mein Mandant die Entlastung durch die Gas-/Wärmepreisgrenze versteuern oder ist das immer an den Vertragspartner geknüpft? Wenn ja, zu 50% der Gesamtentlastung? Ergänzungsfrage: Was wäre, wenn beide gemeinsam Mieter eine Wohnung wären. Der Stromvertrag läuft auf meinen Mandanten, der Gasvertrag auf die Lebensgefährtin.
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