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Verlustvortrag,§ 10d EStG,Bitcoin

Für den Steuerpflichtigen A wurde mit dem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2020 ein verbleibender Verlustvortrag gem. § 10d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 64.100 € festgestellt. Fragen: 1) Mit welchen Einkünften kann der Steuerpflichtige den Verlustvortrag verrechnen? 2) Mit welchen Verlusten könnten die Gewinne aus Kryptowährungen (Bitcoin und Ethereum) innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist verrechnet werden?
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