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Spekulationsgeschäft,Zweitwohnung,Eigennutzung

Bitte lassen Sie mich Ihre Sichtweise zu folgendem Sachverhalt wissen: Ehemann und Ehefrau erwerben jeweils zu 50 % am 18.07.2018 eine Zweitwohnung die von der Ehefrau im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzt und bei den Werbungskosten geltend gemacht wird. Der Ehemann vermietet an die Ehefrau seinen Anteil der Wohnung zu 50 %, die Ehefrau setzt auch die Miete als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung an. Zum 01.06.2021 wurde die Wohnung veräußert. Ist meine Annahme richtig, dass der Anteil am Grundstück der Ehefrau unter § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 3 EStG fällt und damit nicht als steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft anzusehen ist? Kann für den Ehemann ebenfalls § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 3 EStG in Betracht kommen oder ist die Vermietung an die Ehefrau schädlich, so dass dies nicht einschlägig ist und ein privates Veräußerungsgeschäft für seinen Anteil vorliegt?
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