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Privates Veräußerungsgeschäft,§§ 23 Abs. 1 Nr. 1,22 Nr. 2 EStG,Anschaffung und Gesamtrechtsnachfolge

Mein Mandant hat drei Halbgeschwister. Die Stiefmutter ist im August 2021 verstorben. Aufgrund eines Vorerbes soll er lt. Testament noch 15% des Erbes bekommen. Sie hat den Erben ein 4-Familienhaus überlassen. Eine Wohnung wurde von ihr seit 1986 bewohnt. Im Besitz dieses Hauses war sie seit 1950. Die Erben sind davon ausgegangen, dass es auf Grund des baulichen Zustandes in der ländlichen Gegend einen Wert von ca. 40.000,00 € hat. Im Oktober 2021 hat mein Mandant den andere drei Erben darauf mit notarieller Erbauseinandersetzung jeweils einen Betrag von 11.000,00 € gezahlt. Damit wurde er alleiniger Eigentümer des Hauses. Im Mai 2022 hat er das Haus für 150.000,00 € verkauft. Liegt hier ein Fall des § 23 EStG vor?
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