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§ 23 EStG,Anschaffungszeitpunkt

Mein Mandant hat im Jahr 2011 ein Haus erworben. Dieses hat er im Jahr 2012 wieder verkauft. Dabei wurde festgestellt, dass die dazugehörige Garage im ursprünglichen Kaufvertrag nicht mit erworben wurde. So wurde diese im Jahr 2012 auch nicht mit verkauft, weil mein Mandant im Grundbuch nicht als Eigentümer eingetragen war. So blieb mein Mandant Besitzer der Garage. Das Eigentum an der Garage wurde im Jahr 2013 durch notariellen Ergänzungsvertrag dann übertragen und im Grundbuch eingetragen. Übergang Nutzen und Lasten war allerdings schon im Jahr 2011. Seitdem hat mein Mandant auch die Miete vereinnahmt. Die Garage soll nun verkauft werden. Die Frage: Zu welchem Zeitpunkt ist die Anschaffung anzunehmen?
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