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Ablösung Rentenstammrecht,Fünftelregelung

Fall: Mandant hatte im Jahr 2015 einen schweren Unfall und erhielt dann ab ca. 2018 eine monatliche Unfallrente, da er auch nur noch bedingt arbeitsfähig war. Jetzt muss nach einem langen Rechtsweg die Unfallversicherung dem Mandanten ab 2018 monatlich eine wesentlich höhere Rente zahlen. Er würde dann im Jahr 2023 eine Nachzahlung erhalten. Diese höhere Rente wurde festgesetzt bis zu seinem 84. Lebensjahr. Der RA des Mandanten hat nun auf Betreiben des Mandanten der Versicherung den Vorschlag zu machen, die Zahlung der Unfallrente in einer Summe zum jetzigen Zeitpunkt auszuzahlen. Damit wären die monatl. Rentenzahlungen hinfällig. Es handelt sich bei dieser Einmalzahlung um eine Summe von ca. 405.000 €. Frage: Wie sieht es steuerlich für den Mandanten aus, wenn er diese Einmalzahlung im Jahr 2023 erhält? Wird ein abgezinster Wert versteuert? Ist eine Fünftel-Regelung möglich? Was ist bei der Steuererklärung für 2023 zu beachten? Worauf muss ich den Mandanten aufmerksam machen?
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