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Privates Veräußerungsgeschäft,Anschaffung durch Übernahme v. Schulden,Vermögensauseinandersetzung Ehepartner

Verkauf Immobilie nach Scheidung Mandanten haben vor 25 Jahren geheiratet und sich ein Einfamilienhaus gekauft. Der Kaufpreis betrug damals Euro 500.000. Der Wert heute beträgt ca Mio € 1. Während der Ehe haben sie auch noch drei Eigentumswohnungen erworben. Sämtliche Immobilien gehörten beiden Ehegatten zu je 50 %. Die Ehegatten haben sich im Jahr 2020 scheiden lassen. Im Rahmen der Auseinandersetzung erhielt die Frau das Einfamilienhaus. Der Ehemann die drei Wohnungen. Auf allen Objekten waren noch in ganz geringen Umfang Bankschulden vorhanden. Die Ehegatten gingen von einer Wertgleichheit aus. Diese war wohl auch tatsächlich so gegeben. Die Ehefrau möchte nun das Haus verkaufen. In diesem hat sie während der Ehezeit gewohnt. Sie wohnt dort bis heute. Sie wird dort bis zum Verkaufszeitpunkt wohnen bleiben. Nachdem bei der Vermögens Auseinandersetzung auch in geringem Umfang Schulden mit übernommen wurden könnte es sein, dass der Erwerb nicht in vollem Umfang unentgeltlich erfolgt ist. Ein Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist seit der Vermögensauseinandersetzung mit dem Ehemann könnte eine Steuer auslösen wenn die Ehefrau die Immobilie verkauft. Ist dies zutreffend ? Die Ehefrau wohnte aber immer darin und wird dies bis zu einem eventuellen Verkauf auch tun. Ein etwaiger Spekulationsgewinn wäre dann wegen der Selbstnutzung nicht zu versteuern. Ist dies zutreffend ?
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