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§ 23 EStG,Veräußerung,eigene Wohnzwecke

A und B haben als Lebensgemeinschaft (nicht verheiratet) zusammen in 2016 ein Haus erworben für eigene Wohnzwecke. In 2022 haben sich A und B getrennt und A ist aus dem Haus im September 2022 ausgezogen und B hat dieses nur noch bewohnt. Jetzt in November 2023 beabsichtigt A Ihren Anteil mit Gewinn an B zu veräußern. A lebt somit seit über einem Jahr nicht mehr im Objekt. Frage: Ist die Veräußerung gem. § 23 EStG steuerbar oder greift die Ausnahme obwohl A schon seid 1 Jahr nicht mehr im Objekt wohnt?
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