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Nießbrauch,Vorbehalt,Entgeltlichkeit

Die Eltern haben ihren Töchtern im Jahr 2019 ein Haus unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Jetzt will die eine Tochter der Schwester das Haus abkaufen. Ist durch die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt eine Entgeltlichkeit geschaffen worden mit der Folge, dass hier ein Spekulationsgewinn zu versteuern wäre? Oder kann die Schwester das Haus steuerfrei erwerben? Das Haus war vor 2019 schon über zehn Jahre im Familienbesitz. Grunderwerbsteuer ist wohl zu zahlen?
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