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Verkauf,Immobilie

Es handelt sich um eine Grundstücksgemeinschaft mit zwei Brüdern. Die Gemeinschaft hat im Veranlagungsjahr 2020 zwei Immobilien gekauft und vermietet diese. Im Februar 2023 soll eine Immobilienübertragung per Notarvertrag auf einen der Brüder für in 10 Jahren vereinbart werden, um die Spekulationsfrist zu umgehen. Die Mieteinnahmen und Ausgaben sollen aber bereits jetzt schon dem einen Bruder, der die Immobilien erhalten soll, zugerechnet werden. Die im Jahr 2020 aufgenommenen Kredite für die Häuser mit einer Laufzeit von 15 Jahren laufen auf beide Brüder. Diese können laut Bank momentan nicht auf einen Bruder überschrieben werden. Zum besseren Verständnis hier nochmal der Wunsch des Mandanten (Wortlaut Mandant): Unser Ziel wäre es, das mein Bruder C M autark mit den Immobilien Kredite/Steuern und Einnahmen verwalten kann und ich aus der Verantwortung weitestgehend herausgenommen werde. Nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist sollen die Immobilien ihm übertragen werden. Was sind die steuerlichen Konsequenzen?
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