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Spekulationsgeschäft,teilentgeltlicher Erwerb,Ablösung Wohnrecht

Mandant kauft von seiner Mutter ein Haus im Jahr 2020. Laut Vertrag wird ein lebenslanges Wohnrecht für die Mutter eingetragen. Diese erhält einen Mietvertrag mit einer vergünstigten Miete. Diese Wohnrecht gilt nur für 50 % der Wohnfläche. Nun will die Mutter ausziehen (Jahr 2023). Sie will allerdings das verbilligte Wohnrecht abgegolten haben. Gilt das als weitere Anschaffungskosten? Kann man theoretisch einen freien Abfindungsbetrag wählen (Beispiel EUR 100.000,00)? Wie kann man die Spekulationssteuer vermeiden?
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