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Eigene Nutzung zu Freizeitzwecken,Ausnahme-TB priv. Veräußerungsgeschäft

Sachverhalt: Mandant kauft Freizeitgrundstück mit Häuschen (kleines Wohnhaus, nicht nur ein Gartenhaus) von einem Angehörigen ab (entgeltlich, Fremdvergleich gegeben). Das Grundstück wird nicht vermietet, sondern selbst zu Freizeitzwecken/gelegentlichem Aufenthalt genutzt. Ein Wohnsitz/Zweitwohnsitz ist hier nicht angemeldet. Der Zweitwohnsitz ist an einer anderen Adresse gemeldet. Das Grundstück wird acht Jahre nach Anschaffung verkauft. Frage: Liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor? Oder reicht die Nutzung aus für „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“? Wie kann der Nachweis hierfür erbracht werden, da kein Zweitwohnsitz gemeldet ist?
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