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Lending,Kryptowährungen

A betreibt mit seinen Bitcoins im Privatbesitz sog. Lending. Dabei verleiht er eine Anzahl von Bitcoins mit 6% Verzinsung. Die Zinsen sind in Bitcoin zu entrichten. A verleiht 150 Bitcoins zu einem Wert von 150.000 Euro. Nach einem Jahr erhält er 130 Bitcoins zurück, die nunmehr 260.000 Euro wert sind. Die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Vertragspartner auf die Übertragung weiterer 29 Bitcoins (20 nebst 9 Bitcoins Zinsen) läuft derzeit. Frage: 1.) Wie ist die Hingabe der 150 Bitcoins steuerlich zu behandeln? 2.) Wie ist der Erhalt der 130 Bitcoins steuerlich zu behandeln? 3.) Wie bzw. wann sind die geschuldeten 29 Bitcoins steuerlich zu würdigen?
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