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privates Veräußerungsgeschäft,Veräußerung,bindendes Angebot

Unser Mandant ist 100%-Gesellschafter einer GmbH. Um eine Betriebsaufspaltung zu vermeiden, hat die Ehefrau unseres Mandanten mehrere Grundstücke gekauft und an die GmbH vermietet. Unser Mandant möchte nun sicher stellen, dass bei einer Scheidung die Grundstücke an den derzeit minderjährigen Sohn übertragen werden. Hierzu hat der Notar vorgeschlagen, dass die Ehefrau ein sie bindendes Vertragsangebot abgibt, das der andere Teil (minderjähriger Sohn) annehmen kann - möglichst nach Ablauf der Spekulationsfrist. Frage: Ist das Angebot, ohne Hinweis auf Kaufpreis bzw. der Kaufpreis wird offen gehalten, bereits schädlich und ist dies mit Angebotsabgabe bereits ein Fall des § 23 EStG?
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