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§ 23 EStG,Entnahme,Anschaffung

Ehefrau (E) verstirbt im Jahr 01 und hinterlässt eine Immobilie, die bisher (seit mehr als 10 Jahren) an den Ehemann (V) für dessen Unternehmen vermietet war. Als Alleinerbe wird diese Immobilie nunmehr notwendiges Betriebsvermögen. Zur Vermeidung von Betriebsvermögen gründet der überlebende Ehemann V im Jahr 02 mit seinem Sohn (S) eine vermögensverwaltende KG; V als Komplementär übernimmt V 99 % der Kommanditanteile und S übernimmt 1%. V bringt seine zum notwendigen Betriebsvermögen stehende Immobilie im Jahr 02 in die KG ein. In einem gesonderten Schenkungsvertrag schenkt der Vater im Jahr 02 aus seinem Gesellschaftskapital 94 % an seinen Sohn unter dem Vorbehalt des lebenslangen Nießbrauchsrechts; die aufgelaufenen stillen Reserven von 01 bis 02 werden aufgedeckt (Einlage zum Teilwert im Jahr 01 und Entnahme zum Teilwert im Jahr 02). Schenk/erbstlich wurden die Schenkungen wertmäßig berücksichtigt mit dem anteiligen Immobilienwert unter Abzug der Nießbrauchsbelastung. Im Jahr 07 erfolgt nun der Verkauf der Immobilie durch die KG. Frage: Handelt es sich um ein Spekulationsgeschäft i.S. des § 23 EStG?
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