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Übertragung v. Immobilie zw. Ehepartnern,§ 23 I Nr. 1 EStG

Fällt im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung auch Spekulationssteuer an, wenn als Gegenleistung in der notariellem Vertrag die Übernahme des Darlehens in Alleinhaft vereinbart wurde und der Rest geschenkt werden soll, ist das teilentgeltlich ? und wenn ja wie hoch ? dann nur die Hälfte des Darlehens, da bisher schon die Eheleute Gesamtschuldner waren ? (iMMOBILIE WURDE nICHT EIGENGENUTZT
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