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Privates Veräußerungsgeschäft,Fremdvermietung,Wohnnutzung

Es geht um folgenden Sachverhalt: Einer unserer Mandanten (ein Ehepaar) hat ein EFH mit Büroteil (der an den Arbeitgeber des Ehemanns vermietet ist) gebaut und den Wohnteil im August 2021 bezogen bzw. selbst genutzt. Im ersten Halbjahr 2022 ist die Ehefrau mit beiden beiden gemeinsamen Kindern ausgezogen. Anfang 2023 hat sich auch der Ehemann an dieser Adresse abgemeldet. Seither steht das EFH leer. Nach Ablauf des Trennungsjahres soll die Ehe nun geschieden werden. Das EFH, dessen Eigentümer die beiden bisherigen Ehegatten je zur Hälfte sind, soll nun entweder an einen fremden Dritten veräußert oder der Anteil des Ehefrau vom Ehemann "übernommen" werden. Dass hier der Tatbestand des § 23 EStG vorliegt ist eindeutig. Fraglich ist, inwiefern das geplante Spekulationsgeschäft hinsichtlich des Wohnteils steuerpflichtig ist, insbesondere inwieweit die Voraussetzung "Verwendung zu eigenen Wohnzwecken" n. § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG erfüllt ist.
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