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Benefizveranstaltung,Spendenbescheinigung

Ich darf um eine kurze Stellungnahme zu dem folgenden Sachverhalt bitten: Meine Mandantin, ein gemeinnütziger Verein, hat zu einer Benefizveranstaltung eingeladen. Hintergrund für die Benefizveranstaltung war das Sammeln von Spendengeldern für einen anderen gemeinnützigen Verein. Die Durchführung der Benefizveranstaltung war mit Aufwendungen verbunden. Meine Mandantin hat von daher für die Teilnahme an der Benefizveranstaltung eine Mindestspende von 55 € p.P. festgelegt. Nach meiner Rechtsauffassung hat die Definition Spende drei Merkmale: • Freiwilligkeit • Unentgeltlichkeit • wirtschaftliche Belastung Fraglich für mich ist hier, ob der Punkt Unentgeltlichkeit durch die Teilnahme an der Benefizveranstaltung und die Mindestspende von 55 € noch gegeben ist. Darf eine Spendenbescheinigung über 55 € ausgestellt werden?
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