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Grundstück,Unterhaltsverpflichtung,Kaufpreisrente

Meine Mandanten haben im Kj. 2021 eine Eigentumswohnung im Wert von ca. 600.000 € auf ihre Tochter übertragen. Die Tochter zahlt dafür 400 € monatlich an die Eltern. Es ist notariell vereinbart, dass die Eltern jederzeit auf die 400 € verzichten können. Die Wohnung wurde 2012 angeschafft. Handelt es sich bei dem kapitalisierten Wert der 400 € um einen Veräußerungserlös der Eltern, der nach Abzug des Buchwerts zu versteuern ist? Handelt es sich um Anschaffungskosten der Tochter? Wenn die Eltern im März 2023 auf die Zahlung der 400 € verzichten, würde sich der Veräußerungserlös entsprechend vermindern? Muss der Verzicht notariell durchgeführt werden? Handelt es sich bei den 400 € evtl. um eine Unterhalts- oder Versorgungsrente, die keine Versteuerung auslösen würde? Wären diese 400 € dann als sonstige Einkünfte zu erfassen?
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