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Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,§ 23 EStG

Unsere Mandanten haben ein Grundstück im Rahmen eines Erbpachtvertrags vermietet. Zum 31.12.2020 wurde dieser Vertrag aufgelöst, und unsere Mandanten haben das auf ihrem Grundstück errichtete Gebäude von dem Mieter mit einer Entschädigungszahlung abgekauft. Wie verhält es sich, wenn unsere Mandanten nun das Grundstücke (mit Gebäude) veräußern? Handelt es sich hierbei um ein Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG? Und wäre der Veräußerungsgewinn heute einkommensteuerpflichtig?
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