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Dezember-Soforthilfe,§ 124 EStG

Sachverhalt Eigentlich war geplant, dass Besserverdienende auf die sogenannte Dezember-Soforthilfe sowie die Vorteile durch die Strom- und Gaspreisbremse Steuern zahlen müssen. Geplant war Folgendes: Alle Bürgerinnen und Bürger, die noch zur Zahlung des Solidaritätszuschlags verpflichtet sind, sollten diese finanzielle Unterstützung letztendlich doch versteuern. Bei ihnen sollten nämlich die Finanzhilfen zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und von diesem Gesamtbetrag sollte dann die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer errechnet werden Lt. Zeitungsmeldung möchte Finanzminister Christian Lindner will nun offenbar doch darauf verzichten. Was sollen wir bei Steuererklärungen 2022 erfassen? Wie ist der aktuelle Stand? Besten Dank Mit freundlichen Grüßen L. Atzkern
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