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§ 22 EStG und § 23 EStG,Leibrente,Immobilenverkauf

Die Steuerpflichtige möchte ihre private Wohnung verkaufen, da sie in eine behindertengerechte Wohnung umziehen muss. Die Wohnung würde nicht unter § 23 EStG fallen, da die Steuerpflichtige die Wohnung länger als zehn Jahre besitzt und die Wohnung noch bis zu ihrem Auszug im Jahre 2022 selbst genutzt hat. Die Steuerpflichtige würde eine lebenslange Rentenzahlung in Höhe von 850 € monatlich einer Einmalzahlung vorziehen. Die Einmalzahlung wäre ja steuerfrei, aber ist die Rente zu versteuern? Und wenn ja, wäre es sinnvoll, das Konstrukt als Darlehen laufen zu lassen, also Kaufpreis 380.000 € mit z.B. 1,5 % Verzinsung?
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