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§ 23 EStG,Rückabwicklung und Schadenersatz im Privatvermögen als steuerbare Einnahme

Mandant hat ein Mietobjekt nach mehr als 10 Jahren Eigentum für 1.000.000,00 € verkauft (steuerfrei). Der Käufer hat lediglich 500.000,00 € bezahlt. Die Restzahlung kam nicht, sodass nun eine Rückabwicklung des Kaufvertrages vorgenommen wird. Hier zahlt der Mandant aber nur 250.000,00 € der Anzahlung zurück. 250.000,00 € kann er als Schadenersatz behalten. Unsere Einschätzung: Wir gehen davon aus, dass durch die Rückabwicklung des Kaufvertrages kein neuer 10-Jahreszeitraum beginnt. Wir gehen davon aus, dass der Schadenersatz von 250.000,00 € nicht einkommensteuerpflichtig ist, da das zugrunde liegende Geschäft nicht einkommensteuerpflichtig ist. Bitte teilen Sie uns in einem Kurzgutachten mit dass diese Einschätzung zutreffend ist oder ob es hier Restrisiken gibt.
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