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Kapitalauszahlung,Pensionsfonds,§ 34 Abs. 2 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant erhält, mit Vollendung seines 60. Lebensjahres, von seinem früherem Arbeitgeber eine monatliche Altersrente x sowie ein einmaliges Versorgungskapital y zzgl. Zusatzverzinsung. Bei dem Versorgungskapital kann der Mandant zwischen einer Auszahlung in 8 Jahresraten oder einer Einmalzahlung wählen. Kann der Mandant, wenn er sich das Versorgungskapital als Einmalzahlung auszahlen lässt, in den Genuss der Fünftel- Regelung (§34 EStG) kommen oder kommt nur eine Versteuerung nach dem persönlichem Steuersatz in Frage ohne Fünftel- Regelung? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen i.V. Silvia Ivankovic Dipl.-Betriebswirtin (BA) Steuerberaterin BASSLER ZIEGLER Steuerberatungsgesellschaft mbH Margret-Fusbahn-Str. 3 71063 Sindelfingen Telefon 07031 -72670 Telefax 07031 -726730
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