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§ 23 EStG,Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Unser Mandant hat im Jahre 2014 eine Wohnung gekauft, die er anfangs vermietet hatte. Im Jahre 2018 ist er selbst eingezogen. Verkauft hat er die Wohnung im Juli 2022 (also innerhalb von zehn Jahren Besitzzeit). Vom September 2020 bis ca. Juni 2022 war er jedoch arbeitsbedingt in China unterwegs. Gemeldet war er weiterhin in seiner jetzt verkauften Wohnung sowie seine Möbel standen über die Zeit seines Auslandsaufenthaltes drin. Jetzt unsere Frage, ist der Verkauf der Wohnung steuerpflichtig nach § 23 EStG? Ist der Auslandsaufenthalt schädlich für den § 23 EStG? Sofern ja, wie verhält es sich, wenn er 1-2 Mal im Jahr 2021 in seine Wohnung zurückgekehrt ist?
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