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Vermietung Pkw an GmbH,Einkommensteuer,Umsatzsteuer,§ 22 Nr. 3 EStG

Mandant M ist 100%iger Gesellschafter einer GmbH. Er kauft nun einen Pkw in seinem sonstigen privaten Vermögen und beabsichtigt, diesen an die GmbH umsatzsteuerlich zu vermieten. Zu dem Zweck hat er zuvor ein Fahrtenbuch geführt und ermittelt, dass er den Wagen voraussichtlich zu 80 % für die GmbH nutzen möchte, daher vermietet er das Fahrzeug nur zu 80 % umsatzsteuerpflichtig an die GmbH. In der GmbH werden die Kosten zu 100%igen Betriebsausgaben, und es fällt keine Besteuerung eines geldwerten Vorteils an. Fragen: Auf Ebene des privaten Vermögens zieht er 80 % der Vorsteuer des Kaufpreises als abziehbare Vorsteuer ab – korrekt? Bei der Vermietung an die GmbH (es entsteht unter Anrechnung einer fiktiven AfA ein Totalgewinn in dem Bereich) stellt er USt in Rechnung. Damit ist keine umsatzsteuerliche Organschaft begründet und er muss die USt gesondert erklären. Korrekt? Bei der Ermittlung der Einkünfte aus sonstigem Vermögen ist die Abschreibung als Aufwand zu berücksichtigen – korrekt? Wenn ja, mit 80 % – oder?
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