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DBA-USA,ROTH-IRA,§ 22 Nr. 5 EStG

Meine Mandantin hat ihren Wohnsitz im Inland und ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. In der Vergangenheit lebte und arbeitete sie auch in den USA. Es gab einen Gehaltsabzug (401), und dieser Abzug ist angelegt worden. Die hohen Steuern darauf sind bezahlt worden, sodass die Dividenden danach in den USA komplett steuerbefreit sind. Auch sind die Steuern für zehn Jahre des Erben (hier: einziger Sohn) bezahlt worden. Das Verfahren heißt ROTH. Zwischenzeitlich haben sich ca. 460.000 $ angesammelt. Frage: Besteht hierzu eine deutsche Erklärungspflicht in der Einkommensteuererklärung? Der Sohn will beim Tod seiner Mutter keine steuerlichen Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
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